Warum ON-Bauschiedsgericht?
Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei Bauarbeiten müssen nicht unbedingt vor Gericht enden. Denn für eine rasche und effiziente Beilegung steht nun das neu geschaffene "ON-Bauschiedsgericht" zur Verfügung.
Damit bietet das Österreichische Normungsinstitut ON ein Instrument zur Streitbeilegung, das den Erfordernissen der Baubranche in flexibler Weise entspricht.
Der Einsatz erfahrener und sorgfältig ausgewählter Fachleute ebnet den Weg zu adäquaten Lösungsmöglichkeiten.
Grundlage der Tätigkeiten des ON-Bauschiedsgerichts sind die ON-Regeln ONR 22110, ONR 22112 und ONR 22113.
Möglichkeiten der Streitschlichtung
Die Ausführung von Bauarbeiten kann gelegentlich zu Unstimmigkeiten oder Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen. Um diese Konflikte und Meinungsverschiedenheiten möglichst rasch und für alle Parteien zufriedenstellend zu regeln, wurde nun eine neue Form der Streitschlichtung geschaffen, das "ON Bauschiedsgericht".
Grundlage dieser außergerichtlichen Form der Streitbeilegung im Baubereich sind die ON-Regeln ONR 22110, ONR 22112 und ONR 22113. Vertreter der Bauwirtschaft (Auftraggeber und Auftragnehmer sowie weitere Interessenten) haben dieses Regelwerk erarbeitet – mit dem "Bestreben, die partnerschaftliche Kooperation zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern auch in Fällen anstehender Konflikte und Meinungsverschiedenheiten nach Ausschöpfung anderer Schlichtungsmöglichkeiten sowie im Bemühen um eine möglichst rasche, flexible und kostengünstige Abwicklung zu fördern". (Präambel der ONR 22110).
Bauverträge nach Vergaberecht
Der Auftraggeber kann entsprechend ONR 22110 "Schiedsvertrag und Schiedsordnung für nach vergabegesetzlichen Vorschriften geschlossene Bauverträge" in den Ausschreibungsunterlagen vorschlagen, Streitigkeiten aus dem Bauvertrag vor einem Schiedsgericht auszutragen.
Dazu muss folgende Schiedsklausel aufgenommen werden: "Alle Streitigkeiten, die sich aus dem gegenständlichen Bauvertrag ergeben, werden endgültig von einem Schiedsgericht entschieden, das die Schiedsordnung ONR 22110 anerkennt."
Darin werden im Detail behandelt:
- das Verfahren,
- die Qualifikation der Schiedsrichter,
- die Bestellung zum Schiedsrichter und
- die Wahl des Senatsvorsitzenden, Senat und Einzelschiedsrichter,
- der Sitz des Schiedsgerichts,
- die Geschäftsstelle sowie
- Zustellungen, Vorschüsse und Kosten des Schiedsgerichts und
- die Höhe der Verfahrens- und Verwaltungskosten.
Schiedsordnung
Während ONR 22110 nur für den öffentlichen Auftraggeber von Bedeutung ist, richtet sich die ONR 22112 "Schiedsordnung des ON-Bauschiedsgerichts" an die gesamte Branche und dient allen Vertragspartnern von Bauverträgen als Möglichkeit vereinfachter Streitbereinigung. Dieses Dokument ist - aufbauend und abgestimmt auf ONR 22110 - die Grundlage des "ON-Bauschiedsgerichts".
Kernpunkte dieses Dokuments sind Institution, Organisation (Organe, Präsidium, Sekretär und Geschäftsstelle, Schiedsrichter und Senatsvorsitzende), das Schiedsverfahren selbst und die Kosten. Die vollständige Gebührenordnung findet sich in einem eigenen Anhang.
Die Schlichtungsordnung (ONR 22113)
soll ein möglichst einfaches, unbürokratisches und rasches Vorgehen ermöglichen, wobei jedoch die wichtigsten Grundsätze, die ein faires und die Interessen der Beteiligten hinreichend wahrendes Vorgehen erfordern, nicht verletzt werden dürfen.
Baustellen-Schnellverfahren
Angesichts des besonderen Bedarfs aus der Praxis und unter Beachtung ausländischer Vorbilder wird auch ein "Baustellen-Schnellverfahren" eingerichtet. Es dient dazu, Meinungsverschiedenheiten, die im Zuge der laufenden Baudurchführung entstehen, umgehend auf zügige Art und Weise zu bereinigen, eine Beeinträchtigung des Baufortschritts und ein größeres Konfliktpotential möglichst zu verhindern.
Vermittlung
Neben einem Schlichtungsverfahren wird auch die Möglichkeit einer projektbezogenen, begleitenden Vermittlung geboten. Diese wird bereits vor Entstehen eines Streitfalls installiert, so dass bei Ausbruch eines Konflikts die Vermittlung unverzüglich einsetzen kann. Diese Einrichtung soll auch der Streitprophylaxe dienen.
Mehr Informationen
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Kontakt
ON-Bauschiedsgericht Geschäftsstelle
ON Österreichisches Normungsinstitut
Sekretariat: Mag. Regina Edlinger
Heinestraße 38, 1020 Wien
E-Mail: regina.edlinger(at)on-norm.at
Fax: (01) 213 00-650
Tel.: (01) 213 00-404



